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Das Mittelalter

Alle Siedlungen gehörten zur Zeit um 800 n.Chr. wohl zum sächsischen „Gau“ Thiatmaresgaho, so der früheste Name Dithmarschens, 250 Jahre später,1059 n.Chr., als Thietmaresca (nach Laur) erwähnt. Darin steckt das altsächsiche Wort „thiad“, das „Volk“ oder einfach „groß“ bedeuted und „mare“ für Meer oder Gewässer.

Dithmarschen war wie eine Insel. Im Westen begrenzt durch die Nordsee, im Süden die Elbe, im Norden die Eider und im Osten nur ein schmaler Zugang im Raume von Albersdorf mit einer Furt über die Gieselau (Fallohfurt), ansonsten verwehrten undurchdringliche Moore und Sumpfgebiete den Weg nach Dithmarschen. Überwacht und geregelt wurde Dithmarschen mit drei Burgen, nördlich von Heide, der Stellerburg, der Bökelnburg in Burg und einer dritten Burg, wahrscheinlich in oder bei Meldorf.

Dörfer und Gemeinden, die wir heute sehen, sind größtenteils aus Siedlungsorten nach der Völkerwanderungszeit angelegt worden, also so etwa 600 n.Chr. Auf der Geest wurden die Dörfer am Rand von Gewässern oder Niederungen angelegt. Der Bedarf an Acker- und Weideflächen einer Siedlungsgemeinschaft bestimmte in etwa den Abstand zum nächsten Dorf, bzw. zur nächsten Besiedelung, daraus entstanden die Abstände von zwei bis vier Kilometern zum nächsten Dorf (Geschichte Dithmarschen, Nis R.Nissen u.a., S.95). Wege entstanden für den eigenen Weg zum Acker oder zur Verbindung mit dem Nachbarn und waren natürlich auch von der Beschaffenheit des Untergrundes abhängig.

Wie die Landnahme vor sich ging, ist wohl nicht eindeutig nach zu vollziehen. Es ist anzunehmen, dass die Menschen in einer Gemeinschaft gleichen Status und Rechte besassen, sofern sie arbeiten und kämpfen konnten. Nicht der Einzelne nahm für sich das Land, sondern die Gemeinschaft bestimmte wer, welches Land bearbeitete. Es gab einen „Rat“, den wir uns als germanischen „Thing“ vorstellen, in dem Einer oder eine Gruppe das Sagen hatte und die Anderen zustimmten oder ablehnten.

Diese Zugehörigkeit bestimmte auch das Recht und die Pflicht zum Tragen von Waffen, um Frieden und Recht unter den eigenen Leuten und gegenüber Außenstehenden herstellen zu können. Dabei galt es göttlichen Willen, Gebote und Ordnung der Götter zu sichern und zu bewahren.

Teils kann man aus verschiedenen Ortsnamen, mit Anhang, die Zugehörigkeit zu einer Führungsperson ableiten, wobei die Ortsnamen mit -stedt wohl als die älteren Ortsbezeichnungen gelten (Weddingstedt,Tellingstedt, Süderhastedt). Spätere waren dann -büttel (Tensbüttel, Wennbüttel), -dorf (Albersdorf, Meldorf). Hingegen sind Ortsnamen wie, Marne, Schülp, Barlt, Wrohm etc., zwar älter, aber nicht unbedingt im sächsischen Ursprung deutbar.

Kirchengründungen

Der Führungsanspruch einzelner Männer wurde deutlicher als sich im 12. und 13. Jahrhundert mit der Errichtung und dem Ausbau der Kirchspiele langsam der christliche Glaube durchgesetzt hatte. Zwar wurde Dithmarschen bereits um 782 durch Mönche, unter der Führung des Mönchen Atrebanus missioniert, der wohl die Unterstützung von Karl dem Großen besass, die ihm aber in Dithmarschen nichts nutzte, sie wurden erschlagen. Auf Dauer konnte Karl es sich nicht gefallen lassen, wohl um 809 soll die erste Kirche in Meldorf errichtet worden sein. Aber ein Mandat des Erzbischoffs von Bremen aus dem Jahre 996, weist den Meldorfer Priester Johannes an, heidnische Urnen-Bestattungen in alten Grabhügeln zu unterbinden. Ob er dabei erfolgreich war? Erst um 1070 wird die Kirche von Meldorf vom Chronisten Adam von Bremen erstmalig urkundlich erwähnt.

Um das Jahr 1140 ist ein Kirchspiel Tellingstedt erwähnt, zu dem auch Albersdorf gehört. Erst im Jahr 1281 werden die Kirchspiele neu aufgeteilt und dabei das Kirchspiel Alversdorpe beurkundet. Eine Kirche in Albersdorf muß aber schon länger bestanden haben, da eine hölzerne Christusfigur, vom Ende des 12. Jahrhunderts aus Albersdorf stammend, sich im Nationalmuseum in Kopenhagen befindet. (Kleine Geschichte Dithmarschens, Nis R. Nissen, S. 27). Es ist nicht anzunehmen, dass eine 2,20m hohe Christusfigur im Freien stand.

Politik, Verwaltung und Recht

Für die Albersdorfer Geschichte finden sich nach der Erwähnung als Kirchspiel für lange Zeit keine schriftlichen Erwähnungen oder Hinweise mehr. Es muss auf die Geschichte von Dithmarschen verwiesen werden, um Umstände und Lebensbedingungen in Albersdorf beschreiben zu können. Die Politik in Dithmarschen wurde nun von einem Ratskollegium der Großbauern gemacht, die „Schlüter“ und „Geschworene“, genannt wurden.

Albersdorf wird natürlich immer dann erwähnt, wenn kriegerische Auseinandersetzungen drohten, da die Ein- und Überfälle von holsteinischer Seite, so jedenfalls 1319 und 1403/1404, sowie 1500 und 1559, immer über den Zugang von Hademarschen nach Albersdorf gingen. Dabei wird als erstes immer Albersdorf in Mitleidenschaft gezogen und es scheint Dithmarscher Kriegskunst zu entsprechen, den Feind erst einmal tief ins Land vordringen zu lassen, um sie, nachdem sie durch Raub und Plünderung sich sicher wähnten, zum Teufel zu jagen.

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