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Gemeindevertretung & Aufgaben

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die Gemeindevertretung in Albersdorf.

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse übertragen hat. Die Gemeindevertretung wird alle 5 Jahre von den Bürgern gewählt. 

Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Informationen über die Sitzungen erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.